专利摘要:
Ein Lebensmittelfolien-Schneidegerät umfaßt einen Grundkörper, der unterhalb eines Schlitzes auf der Vorderwand eines Hauptkörpers angeordnet ist, wobei ein Führungselement mit einer elastischen Bewegungsfunktion jeweils an den beiden Enden des Grundkörpers angeordnet ist und ein Führungskeil der beiden Führungselemente jeweils mit einer Nutkurve in einer unteren Blende verbunden ist; am Grundkörper ist eine Abreißleiste befestigt, die mehrere Sägezähne aufweist, und die Sägezähne der Abreißleiste haben unterschiedliche Höhen, um das Abreißen der Lebensmittelfolie zu erleichtern, ohne daß sich die Folie verwickelt; eine obere Blende ist an der Vorderwand des Hauptkörpers angeordnet, und die obere und die untere Blende definieren gemeinsam den Raum, durch den die Lebensmittelfolie hindurchgeführt werden kann; wenn das Führungselement gedrückt wird, wird die untere Blende durch die Wirkung des Führungselements auf die Nutkurve angehoben, so daß die Oberkante der unteren Blende höher angeordnet ist als die Oberkante der Abreißleiste; durch die Bewegung des Führungselements wird die obere Blende angehoben und die obere von der unteren Blende gelöst, um die Hand des Anwenders vor Schnitt- odr Kratzverletzungen zu schützen, während er die Lebensmittelfolie herauszieht; wenn das Führungselement gelöst wird, sorgt die Feder im Führungselement dafür, daß das Führungselement wieder seine ursprüngliche Position einnimmt, so daß die Oberkante der unteren Blende niedriger angeordnet ...
公开号:DE102004017219A1
申请号:DE200410017219
申请日:2004-04-05
公开日:2005-02-10
发明作者:Chang-San Lin;Paul C Tsay
申请人:Tsay Paul C Vancouver;
IPC主号:B26D7-22
专利说明:
[0001] Dievorliegende Erfindung betrifft eine Lebensmittelfolie, zum Beispieleine PVC-Folie oder eine Aluminiumfolie, für die Aufbewahrung von Lebensmittelnsowie ein Küchengerät, mit demes möglichist, auf einfache Weise auf die Lebensmittelfolie zuzugreifen unddiese abzutrennen.
[0002] Umdie Frische von Lebensmitteln zu erhalten, eine Verunreinigung vonLebensmitteln zu verhindern oder Lebensmittel im Backofen zu garen,ist es in Privathaushalten und sogar in Restaurants allgemein üblich, Lebensmittelmit einer Lebensmittelfolie zu umhüllen. Im allgemeinen bestehteine Lebensmittelfolie aus einer PVC- oder Aluminiumfolie; unabhängig davon,ob es sich um PVC oder Aluminium handelt, werden die Lebensmittelfolienin Rollen hergestellt und verpackt und zum Verkauf in einem Kartonaufbewahrt. Ein sol cher Karton ist mit einer Abreißleistemit Sägezähnen versehen.Die Folie wird fürden Gebrauch bis zu einer gewünschtenLänge herausgezogenund durch die Abreißleisteabgetrennt. Jedoch muß derAnwender fürdas Verschließenoder Verpacken die Lebensmittelfolie mit einer Hand und das Lebensmitteloder das Küchengeschirr mitder anderen Hand festhalten, was somit sehr unbequem ist.
[0003] Umden vorgenannten Nachteil zu überwinden,wurde ein "Lebensmittelfolien-Schneidegerät" auf den Markt gebracht,und der Aufbau eines Lebensmittelfolien-Schneidegeräts ist dadurch gekennzeichnet,daß dasSchneidegeräteinen Hauptkörper miteinem in Querrichtung beweglichen Messer hat und die Lebensmittel- oder Aluminiumfoliein den Hauptkörpereingelegt wird; dann wird die Folie in einer gewünschten Länge herausgezogen, und derAnwender betätigtvon Hand das Messer, um es in Querrichtung zu bewegen und dadurchdie Folie durchzuschneiden. Ein solches herkömmliches Lebensmittelfolien-Schneidegerät hat jedochweiterhin gewisse Nachteile, denn wenn die Folie vollständig herausgezogenist und vom Messer auf einer Seite geschnitten wird, ist die Spannungnicht gleichmäßig, unddas geschnittene Ende der Folie wird weich und hängt ohne Unterstützung herunter,was einen direkten Einfluß aufdie Gleichmäßigkeitdes Schnitts hat, insbesondere bei einer dünnen und weichen Lebensmittelfolie.Wird die Lebensmittelfolie durch das Messer von Hand in Querrichtunggeschnitten, kräuselt sichdas geschnittene Ende der Lebensmittelfolie, was die Gleichmäßigkeitdes Schnitts beeinträchtigt, dadie Folie zwischen 8 und 22 Zoll breit ist und die Spannung ungleichmäßig ist.Anders ausgedrückt, beieiner Lebensmittelfolie (insbesondere beim Schneiden einer Lebensmittelfolieaus Kunststoff) entstehen üblicherweiseKräuselungen,Falten oder Verwicklungen; die Anwender müssen die Lebensmittelfolievon Hand neu auseinanderfalten und verteilen. Während des Auseinanderfaltensoder Verteilens der Lebensmittelfolie von Hand kann die Lebensmittelfoliedurch Fremdstoffe oder Keime an den Händen des Anwenders verunreinigtwerden. Wenn ein Lebensmittel mit einer solchen Lebensmittelfolie verpacktwird, kann das Lebensmittel leicht sauer werden oder verderben.
[0004] HerkömmlicheLebensmittelfolien-Abreißleistenhaben außerdemlinear angeordnete Sägezähne vongleicher Höhe.Die Konstruktion der Sägezähne mitgleicher Höheführt dazu,daß dieLebensmittelfolie gleichzeitig von mehreren Sägezähnen durchtrennt wird, wenndie Lebensmittelfolie von links nach rechts oder von rechts nachlinks abgerissen wird, so daß dieKraft, die von jedem Sägezahn aufdie Lebensmittelfolie ausgeübtwird, verringert wird. Demzufolge kann die Lebensmittelfolie nicht leichtzum Abreißendurchbohrt werden, und es ist notwendig, eine höhere Kraft aufzuwenden, umdas Abreißenzu vollziehen. Darüberhinaus ist das abgerissene Ende üblicherweisenicht gleichmäßig. Daher benötigen herkömmlicheLebensmittelfolien-Abreißleistenweitere Verbesserungen.
[0005] Dieerste Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Überwindungder Unbequemlichkeit, die damit verbunden ist, eine Lebensmittelfoliezur direkten Verwendung in einen Karton einzulegen.
[0006] Diezweite Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Überwindungder Nachteile herkömmlicherLebensmittelfolien-Schneidegeräte,wozu der ungleichmäßige Schnittaufgrund der ungleichmäßigen Spannungwährenddes Schneidens, das schlaffe Herabhängen der Folie ohne Unterstützung, welchesdirekt die Gleichmäßigkeitdes Schnitts oder sogar die Glattheit beeinträchtigt, und die generelle Bildungvon Kräuselungenoder Falten des geschnittenen Endes mit den damit verbundenen Nachteilenfür dasSchneiden und Verpakken gehören.
[0007] Diedritte Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Überwindungdes Nachteils herkömmlicherLebensmittelfolien-Abreißleisten,welche die Lebensmittelfolie nicht erfolgreich und gleichmäßig abtrennenkönnen.
[0008] Dietechnischen Maßnahmenzur Lösungder vorstehenden Probleme werden wie folgt beschrieben: Dieerste technische Maßnahmebesteht darin, eine Abreißleistequer an einem Hauptkörperzu befestigen; wenn die Lebensmittelfolie aus dem Hauptkörper herausgezogenwurde und überdie gesamte Längean der Abreißleisteanliegt, wird externe Kraft ausgeübt, um die Lebensmittelfolieabzutrennen. Die zweite technische Maßnahme besteht darin, die Sägezahnstrukturder Abreißleistezu verbessern, wozu gehört,daß inbestimmten AbständenGruppen mit unterschiedlich hohen Sägezähnen angeordnet sind, um dasAbtrennen der Lebensmittelfolie erheblich leichter zu machen. Diedritte technische Maßnahmebesteht darin, eine obere und eine untere Blende vorzusehen, diejeweils ihre Bewegung nach oben bzw. unten steuern können. Wennsich die obere Blende und die untere Blende nach oben bewegen, bedecktdie untere Blende die Rückseiteder Abreißleiste,um die Hände desAnwenders vor einer Schnittverletzung zu schützen, während dieser die Lebensmittelfolieherauszieht. Wenn sich die obere Blende und die untere Blende nachunten bewegen, bewegt sich die Oberkante der unteren Blende in einePosition unterhalb der Abreißleiste,und die obere Blende drücktauf die Lebensmittelfolie, um die Lebensmittelfolie in einer bestimmtenPosition zu fixieren. Die vierte technische Maßnahme bestehtdarin, die vorgenannten Auf- und Abwärtsbewegungen der oberen undunteren Blende dadurch zu steuern, daß beide Hände benutzt werden, um jeweilsein Führungselementauf beiden Seiten des Lebensmittelfolien-Schneidegeräts gleichzeitigzu drückenoder zu lösen.
[0009] ImVergleich zum Stand der Technik wird durch die vorliegende Erfindungdie erste Aufgabe dadurch gelöst,daß diedünne undweiche Lebensmittelfolie oder die Aluminiumfolie gleichmäßig und glattabgetrennt wird. Die zweite Aufgabe wird durch die vorliegende Erfindungdadurch erreicht, daß die Lebensmittelfoliebequem herausgezogen, abgetrennt und positioniert wird. Die vorliegendeErfindung erfülltdie dritte Aufgabe durch eine sichere Schutzkonstruktion und dadurch,daß dieRückseite derKlinge der Abreißleisteabgedeckt wird, bevor die Lebensmittelfolie herausgezogen wird,um zu verhindern, daß sichder Anwender an der Hand verletzt, wenn die Lebensmittelfolie vomhinteren Ende nach vorne herausgezogen wird.
[0010] WeitereMerkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus derfolgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformenunter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungendeutlich. Es zeigen:
[0011] 1 – eine perspektivische Darstellungdes generellen Aussehens der vorliegenden Erfindung;
[0012] 2 – eine perspektivische Darstellungder vorliegenden Erfindung mit abgenommener oberer Blende;
[0013] 3 – eine perspektivische Darstellungder demontierten Teile der vorliegenden Erfindung;
[0014] 4 – einen Querschnitt der Seitenansicht derzusammengebauten Konstruktion der vorliegenden Erfindung;
[0015] 5 – einen Querschnitt des Führungselements,das an der Achsstange montiert ist, sich jedoch nicht in erfindungsgemäß gedrücktem Zustand befindet;
[0016] 6 – einen Querschnitt des Führungselements,das an der Achsstange montiert ist, und sich in gedrücktem Zustandbefindet, um die untere Blende erfindungsgemäß anzuheben;
[0017] 7 – einen Querschnitt des Führungselementsin nicht gedrücktemZustand, so daß dieuntere Blende erfindungsgemäß im unterenAbschnitt angeordnet ist;
[0018] 8 – einen Querschnitt des Führungselementsin gedrücktemZustand, um die untere Blende erfindungsgemäß anzuheben;
[0019] 9 – einen Querschnitt, in demdie Oberkante der unteren Blende niedriger angeordnet ist als dieOberkante der Abreißleisteund die obere und die untere Blende erfindungsgemäß genutztwerden, um die Lebensmittelfolie in einer Position zu fixieren.
[0020] 10 – einen Querschnitt, in demin einer Seitenansicht die Oberkante der unteren Blende höher angeordnetist als die Oberkante der Abreißleiste, sodaß dieobere und die untere Blende gelöstsind, um das Herausziehen der Lebensmittelfolie zu erleichtern.
[0021] 11 – eine perspektivische Darstellungeines Teils der Sägezahneinschnitteder erfindungsgemäßen Abreißleiste.
[0022] Aufgabe,Aufbau, neue Merkmale und Leistung der vorliegenden Erfindung werdennachfolgend zum besseren Verständnisfür unserenPrüferanhand einer bevorzugten Ausführungsformunter Bezugnahme auf die beigefügtenZeichnungen näher beschrieben.
[0023] 1 und 2 zeigen ein erfindungsgemäßes Lebensmittelfolien-Schneidegerät umfassend:einen Grundkörper 14,der an der Vorderseite eines Hauptkörpers 1 angeordnetist; eine obere Blende 6, die oberhalb des Grundkörpers 14 angeordnetist; eine Abreißleiste 5,die an der Vorderseite des Grundkörpers 14 befestigtist, ein Führungselement 2,das jeweils an den beiden Enden des Grundkörpers 14 angeordnetist; eine Seitenwand 3, die jeweils auf beiden Seiten desHauptkörpers 1 angeordnetist und dazu dient, den Hauptkörper 1 zuverschließen.
[0024] 3 zeigt den näheren Aufbauder vorliegenden Erfindung. Wie aus 3 ersichtlichist, ist der Hauptkörper 1 einKasten mit einem Hohlraum darin; der Innenraum des Hauptkörpers 1 istdurch eine Trennwand 10 in einen oberen Raum 101 und einenunteren Raum 102 geteilt, um zwei verschiedene Lebensmittelfolienwie etwa eine PVC-Frischhaltefolie und eine Aluminiumfolie aufzunehmen;in der nach vorne weisenden Wand des Hauptkörpers 1 ist ein Schlitz 13 angeordnet,der in den vorgenannten Hohlraum mündet; an der Außenwanddes Hauptkörpers 1 unterhalbdes Schlitzes ist ein Grundkörper 14 befestigt;jeweils an beiden Enden des Grundkörpers 14 ist einekreisförmigeAchsstange 141 angeordnet, und das Ende jeder Achsstange 141 hateine Mittelachse, die parallel zur Achsstange 141 verläuft, und eineFührungsöffnung 142 miteiner ausreichenden Tiefe; die Oberseite des Grundkörpers 14 istvorzugsweise eine konvex gebogene Oberfläche. An einer geeigneten Positionauf beiden Seiten der Vorderwand des Hauptkörpers 1 ist ein Zapfen 11 angeordnet,und in dieser bevorzugten Ausführungsform istder Zapfen 11 ein zylindrischer Körper mit einem in einem Teildamit geformten Kopf mit einem größeren Durchmesser, ähnlich wieein Nagel. Durch die beiden Seiten des Hauptkörpers 1 werden Hohlräume zurAufnahme der Lebensmittelfolien gebildet. Auf der Ober- und Unterseitedes Hauptkörpers 1 ist inder Näheder beiden Enden jeweils eine Verriegelungsöffnung 12 angeordnet,und am oberen und unteren Ende einer Seitenwand 3 ist jeweilsein Vorsprung 32 angeordnet, der dieser Verriegelungsöffnung 12 entspricht;nachdem die Lebensmittelfolie eingelegt wurde, kann die Seitenwand 3 leichtgebogen werden, um die oberen und unteren Enden des Vorsprungs 32 in dieoberen und unteren Enden der Verriegelungsöffnung 12 einzusetzen,so daß diebeiden Seitenwändeden Hauptkörper 1 aufbeiden Seiten verschließen.Wenn die Lebensmittelfolie aufgebraucht worden ist und eine Neubefüllung erforderlichist, wird ein zylindrischer Gegenstand benutzt, um den Vorsprung 32 vonder Verriegelungsöffnung 12 imoberen Abschnitt des Hauptkörpers 1 nachunten zu drücken,um die Seitenwand 3 zu verbiegen und zu entfernen. Aufder Innenseite der Seitenwand 3 ist jeweils eine axialeStütze 31 angeordnet,und diese axiale Stütze 31 dientdazu, die beiden Enden der aufgewickelten Lebensmittelfolie aufzunehmen, umdas Abrollen der Lebensmittelfolie innerhalb des Hauptkörpers 1 zuerleichtern.
[0025] Dievorliegende Erfindung umfaßtweiter zwei Führungselemente 2,zwei Federn 26, eine untere Blende 4, eine obereBlende 6 und eine Abreißleiste 5. Die beidenEnden des Führungselements 2 sindmit einer ersten Bohrung 21 bzw. einer zweiten Bohrung 22 versehen,wobei die erste Bohrung 21 einen anderen Durchmesser alsdie zweite Bohrung 22 hat, aber der Innenraum des Führungselements 12 jeweilsmit ihnen verbunden ist. Der Innendurchmesser der zweiten Bohrung 22 entsprichtim wesentlichen dem Durchmesser der Achsstange 141. Die ersteFeder 26 wird in die zweite Bohrung 22 eingesetzt,und die Achsstange 141 wird in die zweite Bohrung 22 eingeführt, undeine Keilachse 25 wird von der ersten Bohrung 21 indas Führungselement 2 und durchdie Feder 26 in das Führungsloch 142 geführt, sodaß dasFührungselement 2 aufder Achsstange 141 montiert wird. Dabei wird die Feder 26 zwischen demEnde der Achsstange 141 und dem Boden der zweiten Bohrung 22 eingespannt.Die Achs stange 141 wird in die zweite Bohrung 22 geschoben,so daß sichdie Achsstange 141 axial zwischen den Führungselementen 2 bewegenkann. Auf der hinteren Seite des Führungselements 2 istan dem Ende, in dem sich die erste Bohrung 21 befindet,ein vorspringender Schuh 24 angeordnet, und dieser vorspringendeSchuh 24 hat eine horizontale Führungsrille 241. Inder vorderen Wand des Führungselements 2 istein Führungskeil 23 ausgebildet.Wenn das Führungselement 2 gegenden Grundkörper 14 gedrückt wird,wird die Feder 26 (wie in 6 dargestellt)zusammengedrückt;wenn das Führungselement 2 gelöst wird,sorgt die Elastizitätder Feder 26 dafür,daß dasFührungselement 2 wiederseine ursprüngliche Position(wie in 5 dargestellt)einnimmt.
[0026] Dieuntere Blende 4 hat im wesentlichen die Form eines Stabs,der an beiden Enden in einer größeren Fläche ausläuft, wobeisich in dem flächigen Abschnitteine Nutkurve 41 befindet. Die Nutkurven 41 anbeiden Enden der unteren Blende 4 sind symmetrisch, unddie Nutkurven 41 sind jeweils dafür vorgesehen, den Führungskeil 23 desFührungselements 2 für den Zusammenbauaufzunehmen. Wenn die Feder 26 nicht zusammengedrückt ist,befindet sich der Führungskeil 23 aneinem oberen Punkt 411 der Nutkurve 41 (wie in 7 dargestellt). Wenn das Führungselement 2 gedrückt wird,um die Feder 26 zusammenzudrücken, bewegt sich der Führungskeil 23 entlangder Nutkurve 41 und drücktdie untere Blende 4 nach oben (wie in 8 dargestellt).
[0027] Dieerfindungsgemäße Abreißleiste 5 istan der Oberkante des Hauptkörpers 1 mitmehreren Gruppen von Sägezähnen versehen,wobei die Sägezähne jederGruppe unterschiedliche Höhenhaben. Zum Beispiel hat die erfindungsgemäße Abreißleiste wie in 11 dargestellt mindestens drei Arten vonSägezähnen: hoheSägezähne 51,mittlere Sägezähne 52 undniedrige Sägezähne 53,die eine unterschiedliche Höhehaben und an der Oberkante der Abreißleiste 5 angeordnetsind, wobei mehrere hohe Sägezähne 51 zueiner Gruppe hoher Sägezähne, mehreremittlere Sägezähne 52 zueiner Gruppe mittlerer Sägezähne undmehrere niedrige Sägezähne 53 zueiner Gruppe niedriger Sägezähne zusammengefaßt sind.Diese Sägezahngruppensind in absteigender und anschließend in aufsteigender Reihenfolgeihrer Größe angeordnet,so daß wenndie Lebensmittelfolie linear in Richtung von oben nach unten abgetrenntwird, die Lebensmittelfolie zuerst von den hohen Sägezähnen 51 unddann von den mittleren Sägezähnen 52 unddann von den niedrigen Sägezähnen 53 abgetrenntwird. Die Lebensmittelfolie kann dadurch glatter und gleichmäßiger abgetrennt werden,wodurch die Probleme der Kräuselungund des Verwikkelns vollständigbeseitigt werden. Auf einer Seite der Abreißleiste 5 sind mehrereEinsatzkeile 54 angeordnet, und diese Einsatzkeile habeneinen Durchmesser, der etwas größer istals der Durchmesser der Keilöffnung 143 inder Vorderwand des Grundkörpers 14,so daß dieseEinsatzkeile 54 in diese Keilöffnungen 143 gepreßt werden,um die Abreißleiste 5 amGrundkörper 14 zubefestigen.
[0028] Dieerfindungsgemäße obereBlende 6 umfaßteinen vertikalen Abschnitt 62 und einen horizontalen Abschnitt 61,die zu einem L-förmigenGebilde kombiniert werden, und auf den beiden Seiten des vertikalenAbschnitts 62 befindet sich eine vertikale Schlitzöff nung 621 miteiner vergrößerten Öffnung 622 amunteren Ende der vertikalen Schlitzöffnung 621, so daß der Zapfen 11 desHauptkörpers 1 durch dievergrößerte Öffnung 622 durchgeführt undin der vertikalen Schlitzöffnung 621 verschobenwerden kann, so daß sichdie obere Blende 6 im Verhältnis zum Hauptkörper 1 vertikalbewegen kann. Die Unterseite des horizontalen Abschnitts 61 hatvorzugsweise eine konkav gebogene Oberfläche 611, die der Wölbung derOberseite des Grundkörpers 14 entspricht.
[0029] 4 zeigt die erfindungsgemäße Konstruktionin zusammengebautem Zustand. Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist,könnenim oberen bzw. unteren Hohlraum im Hauptkörper 1 zwei verschiedene Lebensmittelfolien 7 untergebrachtwerden. Siehe auch 9.Die Lebensmittelfolie 7 wird aus dem Schlitz 13 herausgezogenund durch die Führungsrille 241 desFührungselements 2 undzwischen der Oberseite des Grundkörpers 14 und dem horizontalenAbschnitt 61 der oberen Blende 6 durchgeführt undläuft dann über dieuntere Blende 4 und die Abreißleiste 5. 9 zeigt das erfindungsgemäße Führungselement 2 ineinem Zustand, in dem es nicht durch externe Kräfte zusammengedrückt istwobei die Oberkante der unteren Blende 4 niedriger angeordnetist als die Oberkante der Sägezähne derAbreißleiste 5,währendder horizontale Abschnitt 61 der oberen Blende 6 inder Näheder Oberseite des Grundkörpers 14 dieLebensmittelfolie 7 in einer Position fixiert und daranhindert, sich wieder in den Hauptkörper 1 zurückzuziehen.Wenn es notwendig ist, die Lebensmittelfolie 7 herauszuziehen,muß der Anwendermit beiden Händendie beiden Führungselemente 2 drücken, umsie axial aufeinander zuzubewegen, und nutzt dabei die Bewegungdes Führungskeils 23 inder Nutkurve 241, um die untere Blende 4 nachoben zu drücken,so daß dieOberkante der unteren Blende 4 höher angeordnet ist als dieOberkante der Sägezähne derAbreißleiste 5.Diese Anordnung ermöglichtes dem Anwender, die Lebensmittelfolie 7 in Richtung aufdie Abreißleiste 5 zuziehen und verhindert, daß sichder Anwender an der Abreißleiste 5 eineSchnittverletzung an seiner Hand zuzieht. Während der Bewegung des Führungselements 2 wirddie schiefe Fläche 240 seinesvorspringenden Schuhs 24 genutzt, um die obere Blende 6 nachoben zu drücken,so daß dieUnterseite der oberen Blende 6 von der Oberseite des Grundkörpers 14 wegbewegt wird (siehe 10),um das Abziehen der Lebensmittelfolie 7 zu erleichtern.
[0030] Zwarwurde die vorliegende Erfindung in Verbindung mit der als bevorzugtenund praktischsten Ausführungsformbeschrieben, aber es wird darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindungnicht auf die offengelegten Ausführungsformenbeschränktist, sondern verschiedene Anordnungen, die in den Schutzbereichder Erfindung in der weitesten Auslegung des Erfindungsgedankensfallen, und gleichwertige Anordnungen einschließen soll.
权利要求:
Claims (9)
[1] Lebensmittelfolien-Schneidegerät, umfassend einenHauptkörpermit einem Innenraum zur Aufnahme einer Lebensmittelfolie, einenSchlitz, der in den genannten Innenraum mündet und in der nach vorne weisendenWand des genannten Hauptkörpersangeordnet ist, einen Grundkörper,der an der Außenwanddes genannten Hauptkörpersunterhalb des genannten Schlitzes angeordnet ist, und eine Achsstange,die jeweils an beiden Enden des genannten Grundkörpers angeordnet ist; einFührungselement,das jeweils beweglich mit beiden Enden der genannten Achsstangeverbunden ist, wobei eine Feder zwischen dem genannten Führungselementund der genannten Achsstange angeordnet ist und das genannte Führungselementeine Führungsrilleund einen Führungskeilhat und an seiner Oberseite eine schiefe Fläche aufweist; eine obereBlende, die auf der Vorderwand oberhalb des genannten Grundkörpers angeordnetist; eine untere Blende, die an beiden Seiten jeweils eine Nutkurvehat, wobei die genannten, an beiden Seiten angeordneten Nutkurvenmit den Führungskeilendes genannten Führungselementsverbunden sind; eine Abreißleiste,die mit dem genannten Grundkörperverbunden ist; wobei die Oberkante der genannten unteren Blende nie-drigerangeordnet ist als die Oberkante der genannten Abreißleiste,wenn kein externer Druck auf das genannte Führungselement ausgeübt wird,und der genannte Führungskeilso auf die genannte Nutkurve wirkt, daß die Oberkante der genanntenunteren Blende höherangeordnet ist als die Unterkante der genannten Abreißkante,wenn ein externer Druck auf das genannte Führungselement ausgeübt wird.
[2] Lebensmittelfolien-Schneidegerät gemäß Anspruch 1, bei dem der genannteGrundkörperam Ende der Achsstange mit einer Führungsöffnung versehen ist und dasFührungselementan seinen beiden Enden mit einer ersten Bohrung und einer zweitenBohrung, die miteinander in Verbindung stehen, versehen ist, wobeidie genannte zweite Bohrung der genannten Achsstange entspricht,so daß nachdem Einsetzen der genannten Feder in die genannte zweite Bohrungdas genannte Führungselementauf der genannten Achsstange montiert werden kann, indem eine Keilachsedurch die genannte erste Bohrung in die genannte Führungsöffnung eingeführt wird.
[3] Lebensmittelfolien-Schneidegerät gemäß Anspruch 1, bei dem das genannteFührungselementeinen vorspringenden Schuh mit der genannten darauf ausgebildetenschiefen Flächeumfaßtund die genannte Führungsrilleauf dem genannten vorspringenden Schuh angeordnet ist.
[4] Lebensmittelfolien-Schneidegerät gemäß Anspruch 1, bei dem die genannteobere Blende einen vertikalen Abschnitt und einen horizontalen Abschnitt umfaßt, wobeider genannte vertikale Abschnitt eine vertikale Schlitzöffnung hatund die genannte vertikale Schlitzöffnung an ihrem unteren Endeeine vergrößerte Öffnung aufweistund ein Zapfen auf der Vorderwand des genannten Hauptkörpers angeordnet istund das Ende des genannten Zapfens einen Kopf hat, der etwas kleinerist als die genannte vergrößerte Öffnung,so daß dergenannte Zapfen durch die genannte vergrößerte Öffnung durchgeführt werden kannund in die genannte vertikale Schlitzöffnung eingeschoben werdenkann.
[5] Lebensmittelfolien-Schneidegerät gemäß Anspruch 1, bei dem die genannteAbreißleistemehrere Gruppen von Sägezähnen mitunterschiedlicher Höhehat und die genannten Sägezahngruppenin der Reihenfolge von hoch nach niedrig und dann von niedrig nachhoch angeordnet sind.
[6] Lebensmittelfolien-Schneidegerät gemäß Anspruch 5, bei dem die genannteAbreißleisteeine hohe Sägezahngruppe,eine mittlere Sägezahngruppeund eine niedrige Sägezahngruppeumfaßt,wobei die genannte hohe Sägezahngruppeaus mehreren hohen Sägezähnen, diegenannte mittlere Sägezahngruppeaus mehreren mittleren Sägezähnen unddie genannte niedrige Sägezahngruppeaus mehreren niedrigen Sägezähnen besteht.
[7] Lebensmittelfolien-Schneidegerät gemäß Anspruch 1, bei dem der genannteHauptkörpervon beiden Seiten zugänglicheHohlräumeumfaßt,um eine Lebensmittelfolie einzusetzen, und Seitenwände in diegenannten Hohlräumeeingesetzt werden.
[8] Lebensmittelfolien-Schneidegerät gemäß Anspruch 1, bei dem der genannteHauptkörperauf der Ober- bzw. Unterseite jeweils eine Verriegelungsöffnung umfaßt und diegenannten Seitenwändean ihrem oberen bzw. unteren Ende jeweils einen Vorsprung aufweisen,welcher der genannten Verriegelungsöffnung entspricht, so daß der genannteVorsprung in die genannte Verriegelungsöffnung eingesetzt wird, umdie genannte Seitenwand am genannten Hauptkörper zu befestigen.
[9] Lebensmittelfolien-Schneidegerät gemäß Anspruch 1, bei dem die genanntevertikale Wand des Grundkörpersmehrere Keilöffnungenumfaßtund die genannte vertikale Wand der Abreißleiste mehrere Einsatzkeileumfaßt,welche den genannten mehreren Keilöffnungen entsprechen, so daß die genanntenEinsatzkeile in die genannten Keilöffnungen eingesetzt werden,um die genannte Abreißleistean dem genannten Grundkörperzu befestigen.
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2005-02-10| ON| Later submitted papers|
2008-02-14| 8139| Disposal/non-payment of the annual fee|
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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